Mit Lösungen, die funktionieren.
Die Richtlinien für Lärmvermeidung ergeben sich aus § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach sind Altglascontainer so zu errichten und zu betreiben, dass unvermeidbarer Lärm gemäß dem Stand der Technik auf ein Minimum reduziert wird.
Auch die Duales System Deutschland AG (DSD) schreibt verbindliche und nachzuweisende Lärmschutzvorgaben fest. Das ist gut für die von Lärm geplagte Bevölkerung. Aber schlecht für Entsorgungsunternehmen und Kommunen, deren Altglascontainer diese Anforderungen nicht immer erfüllen.
Das anti-noise-LärmDämmSystem schafft Abhilfe:
Erhöhung
der Lebensdauer des
Altglasbehälters
Gewährleistung für Material und Montage
keine Behinderung bei der Entleerung
schnelle und rationelle Montage am Containerstandplatz
TÜV-geprüfte Schallschutzwerte
Unterschreitung der RAL UZ 21 Norm
Das anti-noise-LärmDämmSystem spricht für sich.
Am Beispiel des Einbaus in einen Iglu-Glascontainer:
abgebremster Fall der Flaschen durch dreiteilige Fallbremse
gedämmter Aufprall durch anti-noise-Schalldämmmatten am Boden
Minderung der Schallausbreitung durch anti-noise-Schalldämmmatten
an den Behälterwänden

Beispiel Depotcontainer 3,2 m3
1 Einwurföffnung 2 anti-noise-Schalldämmmatte 3 Fallbremsen
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